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BGB � 2137 Auslegungsregel f�r die Befreiung

BGB � 2137 Auslegungsregel f�r die Befreiung

[ Auszug: (1) Hat der Erblasser den Nacherben auf dasjenige eingesetzt, was von der Erbschaft bei dem Eintritt der Nacherbfolge �brig sein wird, so gilt die Befreiung v ... ]